Nach ausführlichen Beratungen beschloss der Gemeinderat schon am 13. Dezember 2018, auf allen Gemeindestraßen im Ortsbereich die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen und entsprechende Zonen zu kennzeichnen. Diese Maßnahme wurde in der Vergangenheit auf Wunsch der Ortsgemeinde auch entsprechend umgesetzt.
Das hatte nun zur Folge, dass an allen Kreuzungen und Einmündungen in der Tempo-30-Zone grundsätzlich die Regel „rechts vor links“ gilt. Leider ist diese Maßnahme sehr verspätet nun auch für die bisher vorfahrtsberechtigte Schulstraße umgesetzt worden.
Jedoch keine Regel ohne Ausnahme: Weil die Belange des Buslinienverkehres bei der Bergfahrt in der Schulstraße ein zügiges Hochfahren erfordern, gilt dort nun für alle Verkehrsteilnehmer doch die Vorfahrt gegenüber dem „Meisenweg“ und dem „Finkenweg“.
Bei der Talfahrt ist jedoch die strenge Regelung „rechts vor links“ anzuwenden. Zur besonderen Beachtung der Änderung der bisherigen jahrzehntelangen Vorfahrt wurden vor einigen Wochen an den Einmündungen „Birnbacher Weg“ und „Im Engels“ Hinweisschilder mit „Vorfahrt gewähren“ und „Vorfahrt geändert“ aufgestellt.
Wir appellieren besonders an die Verkehrsteilnehmer von und nach Niederölfen, diese bisher ungewohnte „rechts vor links“ Regel zu beachten und die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf dieser neu ausgebauten Gemeindestraße einzuhalten, nicht nur im Bereich der Kindertagesstätte „Pusteblume“.